Soziale Beratung und Hilfen


Notrufnummern

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Unfall / Feuerwehr / medizinischer Notfall

116 116

EC-Karten sperren 

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Giftinformationszentrale Bonn 

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Telefonseelsorge

0800 - 1110222 - Katholische Telefonseelsorge

0800 - 1110111 - Evangelische Telefonseelsorge

0800 - 1110333 - Kinder

Hilfen nach dem Betreuungsgesetz

Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten und geht über sie deutlich hinaus. Sie ist im wesentlichen in den §§ 1896ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. 

Das gesetzgeberische Ziel der Reform war Betreuung statt Entmündigung, um den Betroffenen Hilfe zu einem frei selbstbestimmten Leben zu leisten. Das Grundrecht auf Selbstbestimmung ergibt sich aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG). Die Betreuung dient nicht zur Erziehung oder dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen.

Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises

Betreuungsstelle Köln

Betreuungsstelle Bonn

Selbsthilfegruppen

Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Rhein-Sieg-Kreis (KISS) bietet Vermittlung in Selbsthilfegruppen, Beratung, Information und Vermittlung zu professionellen Angeboten im Rhein-Sieg-Kreis. 

Landgrafenstraße 1, 53842 Troisdorf

Tel.: 0 22 41 / 94 99 99

Fax: 0 22 41 / 40 92 20

E-Mail: kiss-rhein-sieg@paritaet-nrw.org

Ansprechpartnerinnen: Heike Trapphoff, Marita Besler

 

Öffnungs-/Beratungszeiten:

Mo., Di., Fr.: 9.00 - 13.00 Uhr

Mi.: 10.00 - 16.00 Uhr

Di., Mi.: 17.00 - 19.00 Uhr