Soziale Beratung und Hilfen
Notrufnummern
110 | Polizei |
112 | Unfall / Feuerwehr / medizinischer Notfall |
116 116 | EC-Karten sperren |
0228 - 1 92 40 | Giftinformationszentrale Bonn |
01805 - 31 30 31 | bundesweite Sucht & Drogen Hotline |
11 8 99 | Apothekennotdienst - kostenfreie Rufnummer für Bonn / Rhein-Sieg-Kreis |
Telefonseelsorge
0800 - 1110222 - Katholische Telefonseelsorge
0800 - 1110111 - Evangelische Telefonseelsorge
0800 - 1110333 - Kinder
Hilfen nach dem Betreuungsgesetz
Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten und geht über sie deutlich hinaus. Sie ist im wesentlichen in den §§ 1896ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Das gesetzgeberische Ziel der Reform war Betreuung statt Entmündigung, um den Betroffenen Hilfe zu einem frei selbstbestimmten Leben zu leisten. Das Grundrecht auf Selbstbestimmung ergibt sich aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG). Die Betreuung dient nicht zur Erziehung oder dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen.
Selbsthilfegruppen
Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Rhein-Sieg-Kreis (KISS) bietet Vermittlung in Selbsthilfegruppen, Beratung, Information und Vermittlung zu professionellen Angeboten im Rhein-Sieg-Kreis.
Landgrafenstraße 1, 53842 Troisdorf
Tel.: 0 22 41 / 94 99 99
Fax: 0 22 41 / 40 92 20
E-Mail: kiss-rhein-sieg@paritaet-nrw.org
Ansprechpartnerinnen: Heike Trapphoff, Marita Besler
Öffnungs-/Beratungszeiten:
Mo., Di., Fr.: 9.00 - 13.00 Uhr
Mi.: 10.00 - 16.00 Uhr
Di., Mi.: 17.00 - 19.00 Uhr