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Tagesgestaltende Leistungen für Menschen mit Behinderung


vom2 17.02.2009

Seit dem 01.01.2009 gibt es eine zusätzliche Form der Unterstützung zum selbstbestimmten Wohnen: die tagesgestaltenden Leistungen oder tagesgestaltenden Maßnahmen.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat als Kostenträger der Eingliederungshilfe diese Maßnahme ins Leben gerufen (rechtl. Grundlage: Leistungen im Rahmen des <abbr title="Sozialgesetzbuch">SGB</abbr> XII).

Bei den Tagesgestaltenden Maßnahmen geht es um das Ziel, Betreuungsalternativen zu einer "Rund-um-Betreuung" in der ambulanten Eingliederungshilfe anzubieten. Im Wohnheim gibt es beispielsweise ständig einen Ansprechpartner. Damit ein behinderter Mensch in der selbständigen Wohnform nicht vereinsamt, sollen ab 2009 auch tagesgestaltende Leistungen beantragt werden können. Dies beinhaltet Maßnahmen vorwiegend abends oder am Wochenende, wenn der behinderte Mensch i.d.R. nicht durch BEWO betreut wird. Außerdem ist es ein Ziel, Angebote zu finden, die der Integration in die Gesellschaft dienen, also nach Möglichkeit Angebote, die auch von nicht-behinderten Menschen genutzt werden (z.B. ein VHS-Kurs).

Tagesgestaltende Maßnahmen können beispielsweise sein:
Sportangebote, Freizeitaktivitäten, Kontakt- und Gesprächskreise

Pro Tag (Einheit) der Inanspruchnahme dieser Leistung wird ein Betrag von 17,50 Euro vom Kostenträger dem Antragsteller zur Verfügung gestellt.

Die tagesgestaltenden Leistungen können zusammen mit der Eingliederungshilfe beantragt werden.

Links:
pressemitteilung.ws/node/147989